Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 das FINIG (Finanzinstitutsgesetz) und das FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Diese beiden neuen Gesetze wurden nach der Finanzkrise 2008 mit folgenden Zielen initiiert:

FINIG

Bewilligungsregeln für Finanzinstitute vereinheitlichen und Unterstellung u.a. aller Vermögensverwalter der Bewilligungspflicht und damit der Aufsicht durch die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA.

FIDLEG

Erhöhung des Kundenschutzes mittels Einführung einheitlichen Verhaltensregeln für Finanzdienstleister. Chartvalor AG kann den Neuerungen relativ gelassen entgegenblicken.

Unsere Firma ist bereits seit 2009 direkt der FINMA unterstellt und somit bereits im Besitz der erforderlichen Aufsichtsbewilligung. Unsere Organisationsstruktur, unsere internen Kontrollen, unser Risikomanagement und unsere definierten Verhaltensregeln erfüllen grösstenteils bereits seit Jahren die neu im FINIG gestellten Anforderungen.

Im Rahmen vom FIDLEG werden gegenüber unseren Kunden die Informations- und Dokumentationspflichten sowie die Transparenz über die Kosten und Gebühren noch etwas detaillierter sein müssen. Ebenso wird eine Klassifizierung der Kunden aufgrund von Kriterien des neuen Gesetzes vorzunehmen sein. Genauere Informationen zur Umsetzung seitens FINMA liegen aber noch nicht vor. Wir werden Sie rechtzeitig informieren und die voraussichtlich nötigen Vertragsanpassungen innerhalb der 2-jährigen Übergangsfrist vornehmen.

Gerne beantworten wir Ihre diesbezüglichen Fragen.