CV STRATEGIEFONDS / VERRECHNUNGSSTEUER

Mit «Ex-Datum» 01.04.2019 wird auch dieses Jahr die Verrechnungssteuer auf dem Ertragsteil für das Berichtsjahr 2018 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) abgeliefert. Entsprechend wird es am 01.04. einen Abschlag auf dem NAV geben, der nicht die Folge eines Bewertungsrückganges, sondern dieser steuerlichen Ablieferung ist. Auf den Total Return und somit auf die Performance des Fonds hat dies keinen Einfluss. Der Schweizer Investor kann die abgezogene Verrechnungssteuer über seine Steuererklärung wieder zurückfordern. Beim ausländischen Anleger wird dieser Verrechnungssteuerbetrag direkt auf seinem Bankkonto gutgeschrieben. Die Beträge je Fondsanteil sind wie folgt;

CHF Tranche B: CHF 4.8405
CHF Tranche A: CHF 3.808
EUR Tranche B: EUR 4.13
EUR Tranche A: EUR 3.164

Ergänzende Informationen und Erläuterungen siehe auch NEWS Chartvalor vom 11.5.2018.