Das Eidgenössische Finanzdepartement (EF) verlangt auf Basis des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG), Art. 74 ff., dass sich sämtliche Finanzdienstleister einer anerkannten Ombudsstelle anschliessen.

Die Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist eine neutrale Informations- und Vermittlungsstelle und soll bei konkreten Beschwerden von Kunden gegenüber ihren Finanzdienstleistern und deren Beraterinnen und Beratern als unabhängiger Vermittler auftreten.

Chartvalor AG hat sich der «Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)» unterstellt. Unter www.ofdl.ch finden Sie alle weiteren Informationen und nützlichen Hinweise.

Ablauf Ombudsverfahren