Basierend auf den durch den Bundesrat im November 2019 in Kraft gesetzten FINIG- und FIDLEG-Gesetzen informierte die FINMA im August 2023 über den aktuellen Stand des neuen Bewilligungsprozesses für Vermögensverwalter. Von den bestehenden rund 2’200 Vermögensverwaltern wurden der FINMA bis Ende 2022 rund 1’700 Bewilligungsgesuche eingereicht und diese konnte bis heute rund 950 Bewilligungen erteilen.
Per 30. Juni 2023 verwalteten die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligten Vermögensverwalter Vermögenswerte im Gesamtwert von Schweizer Franken 177 Milliarden. Dies ergibt einen Medianwert von CHF 61 Mio pro Firma. Es handelt sich meistens um Aktiengesellschaften mit weniger als drei Vollzeitstellen, wobei es bei den einzelnen Instituten grosse Unterschiede gibt.

Die Bearbeitung sämtlicher eingereichten Gesuche wird gemäss FINMA noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Firma Chartvalor AG besitzt aber die erforderliche Aufsichtsbewilligung bereits seit 2009 und ist seit diesem Datum auch direkt der FINMA unterstellt. Nicht direkt der FINMA unterstellte Vermögensverwalter werden weiterhin von inländischen Gruppengesellschaften – im Sinne von Art. 83 FINIV – sogenannten Aufsichtsorganisationen (AO) beaufsichtigt und geprüft. Die für unsere Zusammenarbeit nötigen Vertragsanpassungen haben wir bereits in den letzten Jahren mit Ihnen zusammen vorgenommen.